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Bei einer Direktversicherung schließen Sie eine Versicherung zugunsten Ihrer Arbeitnehmer ab. Bei der Pensionskasse werden die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch die Pensionskasse erbracht.
Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Arbeitnehmern wird über eine Versicherungs- bzw. Versorgungszusage geregelt. Sie beinhaltet, dass Sie als Versicherungsnehmer bei der Allianz Lebensversicherungs-AG bzw. bei der Allianz Pensionskasse AG eine Rentenversicherung zugunsten Ihrer Arbeitnehmer (versicherte Person) abschließen, aus der Ihre Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebene bezugsberechtigt sind. Beide Durchführungswege sind leicht zu verwalten und einfach im Handling.
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Die Zielgruppe
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Alle Arbeitnehmer, die eine garantierte Mindestverzinsung bevorzugen.
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Ihre Vorteile
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| Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge¹ |
| | Keine Bildung von Rückstellungen in der Bilanz |
| | Beiträge sind Betriebsausgaben |
| | Keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein |
| | Versorgungsrisiken (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit) übernimmt der Versicherer bzw. die Pensionskasse |
| | Geringer Verwaltungsaufwand |
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Vorteile für Ihre Mitarbeiter
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| Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge¹ |
| | Versorgungsleistungen werden erst in der Rentenphase besteuert (i.d.R. ist die Steuerlast im Alter geringer) |
| | Private Weiterführung nach Ausscheiden möglich |
| | Fondsgebundene Variante möglich |
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Lassen Sie sich beraten!
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Profitieren Sie von der Betrieblichen Altersversorgung und vereinbaren Sie gleich einen Termin.
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