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Sie erteilen Ihren Arbeitnehmern eine Pensionszusage. Für diese Verpflichtungen müssen in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet werden (Passivposten). Die zugesagten Leistungen erbringen Sie direkt.
Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG können die Versorgungsleistungen (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit) finanziert werden. Sie sind dabei Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter, die Arbeitnehmer (versicherte Person) haben keine Ansprüche aus der Versicherung. Die Beitragszahlung kann sehr flexibel gestaltet werden. In der Bilanz muss ein Aktivposten in Höhe des Zeitwertes der Rückdeckungsversicherung gebildet werden.
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Die Zielgruppe
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| Leitende Angestellte |
| Besserverdienende |
| Gesellschafter-Geschäftsführer |
| Alle Personen, die bereits im Rahmen der Grundversorgung die Höchstgrenzen ausgeschöpft haben. |
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Ihre Vorteile
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| Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge¹ |
| | Dem Passivposten Pensionsrückstellungen steht der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung entgegen (positive Bilanzoptik) |
| | Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und zum Pensions-Sicherungs-Verein sind Betriebsausgaben |
| | Versorgungsrisiken (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit) übernimmt die Rückdeckungsversicherung |
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Vorteile für Ihre Mitarbeiter
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| Erteilung der Pensionszusage hat keine steuerliche Auswirkung |
| | Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge¹ |
| | Versorgungsleistungen werden erst in der Rentenphase besteuert (i.d.R. ist die Steuerlast im Alter geringer) |
| | Hohe Freibeträge bei einer Rentenzahlung |
| | Steuerbegünstigte Kapitalzahlung |
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Lassen Sie sich beraten!
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