Rückgedeckte Pensionszusage
Rückgedeckte Pensionszusage
Produktinformation

Sie erteilen Ihren Arbeitnehmern eine Pensionszusage. Für diese Verpflichtungen müssen in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet werden (Passivposten). Die zugesagten Leistungen erbringen Sie direkt.

Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG können die Versorgungsleistungen (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit) finanziert werden. Sie sind dabei Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter, die Arbeitnehmer (versicherte Person) haben keine Ansprüche aus der Versicherung. Die Beitragszahlung kann sehr flexibel gestaltet werden. In der Bilanz muss ein Aktivposten in Höhe des Zeitwertes der Rückdeckungsversicherung gebildet werden.

Die Zielgruppe

Leitende Angestellte

Besserverdienende

Gesellschafter-Geschäftsführer

Alle Personen, die bereits im Rahmen der Grundversorgung die Höchstgrenzen ausgeschöpft haben. 

Ihre Vorteile

Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge¹

Dem Passivposten Pensionsrückstellungen steht der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung entgegen (positive Bilanzoptik)

Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und zum Pensions-Sicherungs-Verein sind Betriebsausgaben

Versorgungsrisiken (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit) übernimmt die Rückdeckungsversicherung  

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Erteilung der Pensionszusage hat keine steuerliche Auswirkung

Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge¹

Versorgungsleistungen werden erst in der Rentenphase besteuert (i.d.R. ist die Steuerlast im Alter geringer)

Hohe Freibeträge bei einer Rentenzahlung

Steuerbegünstigte Kapitalzahlung  

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¹bei Entgeltumwandlung begrenzt auf 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West); in 2009: 2.592 EUR p.a. pro Mitarbeiter
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