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Die Unterstützungskassen Allianz-Pensions-Management e.V. und IPV-Unterstützungskasse der Allianz e.V. finanzieren die zugesagten Versorgungsleistungen über eine kongruente Rückdeckungsversicherung. In Ihrer Bilanz sind weder ein Aktivwert noch Rückstellungen für künftige Versorgungsverpflichtungen auszuweisen.
Die Unterstützungskasse ist Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter aus der Versicherung. Sie stellen durch laufende, gleichbleibende oder steigende Zuwendungen die Finanzmittel für die Rückdeckungsversicherung zur Ver- fügung. Für den Arbeitnehmer sind diese Zuwendungen in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Ihre Arbeitnehmer (versicherte Person) bzw. deren Hinterbliebene beziehen Versorgungsleistungen direkt von der Unterstützungskasse.
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Die Zielgruppe
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| Leitende Angestellte |
| Besserverdienende |
| Gesellschafter-Geschäftsführer |
| Alle Personen, die bereits im Rahmen der Grundversorgung die Höchstgrenzen ausgeschöpft haben. |
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Ihre Vorteile
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| Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge¹ |
| | Keine Bildung von Rückstellungen in der Bilanz |
| | Zuwendungen zur Unterstützungskasse und Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein sind Betriebsausgaben |
| | Versorgungsrisiken (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit) übernimmt die Unterstützungskasse |
| | Neu: Indexgebundenes Konzept |
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Vorteile für Ihre Mitarbeiter
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| Erteilung der Unterstützungskassenzusage hat keine steuerliche Auswirkung |
| | Sozialversicherungsfreiheit der Zuwendungen¹ |
| | Versorgungsleistungen werden erst in der Rentenphase besteuert (i.d.R. ist die Steuerlast im Alter geringer) |
| | Steuerbegünstigte Kapitalzahlung |
| | Indexgebundenes Konzept möglich |
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